Condizioni generali di contratto

1) Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volgger Holz GmbH mit Sitz in 39030 St. Lorenzen (Italien), Brunecker Straße 30, sind maßgebend für alle Waren- und Dienstleistungsgeschäfte, welche mit derselben abgeschlossen werden.

Durch die Auftragserteilung und Warenübernahme erkennt der Besteller/Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gesamtdauer der Geschäftsverbindung an.

Subsidiär finden die in der Provinz Bozen geltenden Gebräuche Anwendung.

Gegenüber Verbrauchern im Sinne des italienischen Verbraucherschutzrechts gelten zwingend die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches und des Legislativdekretes Nr. 206 vom 6. September 2005 (Verbraucherkodex-Codice del Consumo).

2) Vertragsabschluss

Bis zur Auftragsannahme von Seiten der Firma VOLGGER HOLZ sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich.

Die Bestellung stellt ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss dar. Ein Vertrag kommt ausschließlich mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung oder konkludent durch die Lieferung der bestellten Ware von Seiten der Firma VOLGGER HOLZ zustande.

3) Vertragserfüllung

Die Firma VOLGGER HOLZ liefert die Produkte in der bestellten Ausführung.

Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz der Firma VOLGGER HOLZ.

4) Lieferbedingungen

a. Angaben über die Lieferfristen haben lediglich indikativen Charakter und sind nicht bindend und daher wird eine Haftung der Firma VOLGGER HOLZ für verspätete Übergaben ausgeschlossen.

b. Bei unvorhersehbaren Vorkommnissen, die außerhalb vom Einflussbereich der Firma VOLGGER HOLZ liegen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

c. Ersatzansprüche aus Lieferfristüberschreitungen sind, soweit es sich nicht um eine grobe Fahrlässigkeit der Firma VOLGGER HOLZ handelt, in jeglicher Form ausgeschlossen.

d. Die Vornahme von Teillieferungen ist zulässig.

e. Bei Erhalt der Ware muss der Kunde sich vergewissern, dass die gelieferte Ware mit der Bestellung übereinstimmt; erst nach dieser Überprüfung wird er die Lieferpapiere unterschreiben.

f. Die vereinbarten Liefermengen sind Circamengen. Die Firma VOLGGER HOLZ ist berechtigt gemäß Südtiroler Holzhandelsusanzen, ohne Preisabschlag die vereinbarte Liefermenge um bis zu 10% zu unterschreiten bzw. um bis zu 10% zu erhöhen.

g. Ist die gehandelte Menge unbestimmt „von… bis…“ angegeben, ist der Verkäufer verpflichtet, wenigstens die Mindestmenge zu liefern, während der Käufer verpflichtet ist die angegeben Höchstmenge zu übernehmen.

h. Offensichtliche Lieferschäden sind vom Auftraggeber dem Beförderer umgehend anzuzeigen bzw. direkt ihm gegenüber geltend zu machen. Eine etwaige Rücklieferung der mangelhaften Ware bedarf vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Autorisierung durch die Firma VOLGGER HOLZ. Die Ware muss hierzu entweder in der Originalverpackung oder in einer geeigneten Verpackung rückerstattet werden, damit keine weiteren Schäden durch den Transport entstehen können.

5) Preise

Die von der Firma VOLGGER HOLZ angegebenen Preise verstehen sich allesamt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche auf der Rechnung in gesetzlicher Höhe und gesondert angegeben wird.

Ein Preisnachlass wird nur unter der Bedingung der fristgerechten Zahlung sämtlicher offenen Forderungen gewährt und geht im Falle des Zahlungsverzuges verloren.

6) Zahlung

Erfüllungsort für sämtliche Zahlungen ist der Sitz der Firma VOLGGER HOLZ in 39030 St. Lorenzen (BZ-Italien), Brunecker Straße 30.

Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Fristen zu leisten.

Bei nicht fristgerechter Zahlung werden die jeweils anwendbaren Verzugszinsen berechnet, wobei alle Forderungen gegen den Kunden in jedem Fall sofort fällig werden.

7) Rechte der Firma VOLGGER HOLZ

In Anwendung des Art. 1461 ZGB hat die Firma VOLGGER HOLZ das Recht, die Einbringung der von ihr geschuldeten Leistung auszusetzen, wenn die Vermögenslage des Vertragspartners sich verändert, sodass die Erlangung der Gegenleistung gefährdet ist. Dies gilt auch für den Fall, dass die Rechnungen der VOLGGER HOLZ durch den Auftraggeber nicht oder nur zum Teil bezahlt worden sind. In diesen Fällen hat die Vertragspartei der VOLGGER HOLZ keinerlei Recht auf wie auch immer gearteten Schadenersatz. Für den Fall, dass der Konkurs gegenüber dem Auftraggeber erklärt werden sollte, so gilt der vorliegende Vertrag kraft Gesetzes als aufgelöst.

8) Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt gemäß Art. 1523 bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Firma VOLGGER HOLZ. Der Eigentumsvorbehalt berührt nicht die Vereinbarungen über den Gefahrenübergang. Sollte ein Dritter im Rahmen eines Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahrens oder anderen Verfahrens auf die Ware zugreifen oder die Ware sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sein, hat der Auftraggeber auf das Eigentumsrecht der Firma VOLGGER HOLZ hinzuweisen, die Firma VOLGGER HOLZ hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und jede Unterstützung zur Wahrung der Rechte und Interessen der Firma VOLGGER HOLZ zu liefern.

9) Gewährleistung

a. Die gelieferte Ware ist nach der Zustellung vom Kunden umgehend auf Mängel zu prüfen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, der Firma VOLGGER HOLZ schriftlich mitzuteilen.

b. Es gelten die allgemeinen Gewährleistungspflichten der Firma VOLGGER HOLZ laut italienischem Recht, wobei die Firma VOLGGER HOLZ bei berechtigten Mängelrügen die Wahl hat, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können die Kunden nach eigener Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

c. Die Firma VOLGGER HOLZ haftet nicht für verdeckte Mängel weder mit noch ohne technischer Trocknung (z.B. Holzwurmbefall).

d. Für besondere Eigenschaften der gelieferten Ware hat die Firma VOLGGER HOLZ nur dann einzustehen, wenn eine schriftliche Garantiezusage in Form eines Angebotes, Auftrages oder einer Rechnung vorliegt.

e. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übernahme der Ware deren Trockenheitsgrad selbst zu prüfen, widrigenfalls nach erfolgter Übernahme Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen ungenügenden Trockenheitsgrades ausgeschlossen sind.

f. Wird die gelieferte Ware vom Kunden verändert, unsachgemäß gelagert, behandelt oder verarbeitet, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch.

g. Wurde die Ware wie vor Lieferung vom Kunde begutachtet und genehmigt worden, oder hat der Kunde die Ware trotz unserer Aufforderung nicht vorher besichtigt, so ist jegliche spätere Beanstandung hinsichtlich Qualitätsbeschaffenheit, Maß und Gewicht ausgeschlossen.

h. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur vor, wenn die ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart wurde.

i. Den Kunden obliegt die Beweislast dafür, dass ein innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigter Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, sowie dass der Mangel rechtzeitig festgestellt und gerügt wurde.

10) Haftung

a. Die Firma VOLGGER HOLZ haftet nicht in Fällen von nicht bestimmungsgemäßen oder nicht sachgerechten Gebrauch (Verwendung) des Produktes. Auswahl und Nutzung des Produktes liegen in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden.

b. Die Haftung der Firma VOLGGER HOLZ ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ein Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit muss vom Kunden bewiesen werden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für von der Firma VOLGGER HOLZ, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verschuldete Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

c. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

11) Datenschutz

Die vom Auftraggeber angegebenen Daten werden von Seiten der Firma VOLGGER HOLZ zum Zwecke der Übermittlung von Informationsmaterial, Erstellen eines Angebotes, im Sinne des Gesetzes vertretenden Dekretes vom 30.06.2003 Nr. 196 (Datenschutz) verarbeitet. Diese Daten werden nicht verbreitet.

12) Anwendbares Recht

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch das italienische Recht geregelt. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährter Schutz nicht entzogen wird.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

13) Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzrechts, so ist 39100 Bozen (Italien) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Firma VOLGGER HOLZ und dem Auftraggeber.

14) Schlussbestimmungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen annullieren und ersetzen alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Absprachen und Verhandlungen der Vertragsparteien über denselben Gegenstand dieses Vertrages.

Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

Nebenvereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die deutsche Fassung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist maßgebend.

 

St. Lorenzen, am Unterschrift des Käufers

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Ausdrücklich angenommen im Sinne von Art. 1341, Abs. 2 ZGB wird die Vertragsklauseln 4f und 4g (Liefermengen) 9c (Gewährleistungsausschluss bei verdeckten Mängel) und 10a (Haftungsausschluss).

 

St. Lorenzen, am Unterschrift des Käufers

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